Neue Regeln zum Mitführen von Handgepäck

Ihre Reise erfolgt mit einem Anschlussflug in einem europäischen Flughafen?

Die Europäische Komission hat neue Regeln im Bereich der Flugsicherung verabschiedet, um die Passagiere vor den neuen Risiken im Zusammenhang mit der möglichen Verwendung von flüssigem Sprengstoff zu schützen. Diese Regeln kommen bei allen Flügen von Flughäfen auf dem Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten zur Anwendung, sowie in Norwegen, Island und der Schweiz. Sie sind am 6. November 2006 in Kraft getreten und behalten ihre Gültigkeit bis einschließlich zum Inkrafttreten ergänzender Verordnungen. Wir möchten Sie darum bitten, sich mit diesen Regeln vertraut zu machen und sie bei Ihrer Reisevorbereitung zu berücksichtigen. Die Passagiere dürfen auch weiterhin Flüssigkeiten in ihrem aufzugebenden Gepäck mitführen – die neuen Regeln beziehen sich ausschließlich auf das Handgepäck.

Es darf höchstens ein Liter Flüssigkeit mitgeführt werden. Durchsichtige Plastikflaschen können auch wiederverwendet werden.

Die Vorschriften erstrecken sich nicht auf Medikamente und bestimmte Arten von Lebensmitteln, die während des Fluges benötigt werden, wenn diese in einer Plastikverpackung verpackt sind.

Die Passagiere von Flügen, die von Flughäfen der EU-Mitgliedsstaaten starten, dürfen in ihrem Handgepäck nur dann Flüssigkeiten mitführen, wenn diese in Gefäßen mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml transportiert werden. Die Gefäße müssen in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt sein. Das Volumen eines solchen Beutels darf einen Liter nicht übersteigen.


Waren, die in den Geschäften des zollfreien Handels (Duty free) in den Flughäfen der EU-Mitgliedsstaaten oder an Bord des Flugzeuges einer in der EU registrierten Fluggesellschaft erworben worden sind, dürfen in einem versiegelten Beutel an Bord mitgebracht werden. Dazu muss außerdem der Kaufbeleg, der den Erwerb dieser Ware bestätigt, aufbewahrt werden. Das Datum auf diesem Kaufbeleg muss mit dem Flugdatum übereinstimmen. Der Beutel wird unmittelbar in der Verkaufstelle versiegelt. In den USA gelten besondere Vorschriften, die das Mitführen von in Geschäften des zollfreien Handels erworbenen Waren regeln. Die entsprechenden Informationen können sie in den betreffenden Geschäften erhalten.