| 1.1.1. | Die vorliegenden Regeln wurden in Übereinstimmung mit Artikel 102 des Luftverkehrsgesetzes der Russischen Föderation, sowie auf Grundlage russischer und internationaler Rechtsdokumente im Bereich des Lufttransports verfasst.
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| 1.1.2. | Die vorliegenden Regeln finden bei der Erfüllung des nationalen und internationalen Flugverkehrs von Passagieren, Gepäck und Fracht, der durch die Fluggesellschaft Sibir durchgeführt wird, Anwendung. Die Regeln legen die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeit des Carriers, der Passagiere, der Frachtversender und der Frachtempfänger, die sich der Dienste des Carriers bedienen, fest.
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| 1.1.3. | Die Regeln gelten für den internationalen Flugtransport von Passagieren, Gepäck und Fracht, wenn sie nicht den Konventionen im Bereich des internationalen Flugverkehrs, den Bestimmungen der International Civil Aviation Organization (ICAO), sowie gültigen internationalen Verträgen und Abkommen der Russischen Föderation über den Flugverkehr widersprechen.
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| 1.1.4. | Die Regeln legen allgemeine Transportbedingungen für Passagiere, Gepäck und Fracht fest, die bei Abschluss und während der Erfüllung der Vertragsbedingungen über den Lufttransport von Passagieren, Gepäck und Fracht eingehalten werden müssen.
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| 1.1.5. | Bei Abschluss des Vertrags über den Lufttransport von Passagieren, Gepäck und Fracht werden Regeln, Tarife und Abgaben verwendet, die am Ausstellungstag der Transportunterlagen gelten.
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| 1.1.6. | Fragen, die die Anwendung der vorliegenden Regeln und anderer diese Regeln fortführender normativer Dokumente berühren, und bei der Abwicklung der Transportverkaufsformalitäten mit Passagieren und deren Gepäck, den Frachtversendern (Frachtempfängern), der Durchführung der Abfertigungsprozedur der Transportdokumente, des Einsteigens und Aussteigens (Beladens und Entladens) auftreten, müssen von befugten Mitarbeitern des Carriers oder seinem bevollmächtigten Agenten geregelt werden.
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| 1.2.1. | Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeit der Seiten, die sich aus dem Vertrag des Lufttransports von Passagieren, Gepäck und Fracht ergeben, werden geregelt durch:
- die Konventionen, die den internationalen Flugverkehr betreffen sowie durch die Bestimmungen geltender internationaler Verträge und Abkommen der Russischen Föderation;
- das Luftverkehrsgesetz der Russischen Föderation und Rechtsvorschriften der Russischen Föderation;
- die vorliegenden Regeln.
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| 1.2.2. | Internationale Passagier-, Gepäck- und Frachttransporte unterliegen den entsprechenden verbindlichen Beschlüssen, Regeln und Verordnungen der zuständigen Behörden des Landes, in dessen Territorium, aus dessen Territorium oder über dessen Territorium der Transport erfolgt.
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| 1.2.3. | Wenn irgendwelche der in den vorliegenden Regeln oder im Transportdokument angegebene Bestimmungen sich im Widerspruch zu der Gesetzgebung des entsprechenden Landes erweisen und sie nicht durch eine Vereinbarung der Vertragsseiten des Lufttransports geändert werden können, so bleiben solche Bestimmungen in Kraft und gelten nur in soweit als Teil des Transportvertrags, wie sie der angegebenen Gesetzgebung nicht widersprechen. Dabei setzt die Nichtwirksamkeit irgendwelcher Bestimmungen der vorliegenden Regeln nicht die Wirkung der anderen Vorschriften der vorliegenden Regeln außer Kraft.
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| 1.2.4. | Bei internationalen Lufttransporten wird die Verantwortlichkeit des Carriers durch Konventionen, die den internationalen Flugverkehr betreffen, und Dokumente der ICAO geregelt, mit Ausnahme der Transporte, die nach den Bestimmungen dieser Dokumente keine solchen darstellen.
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| 1.3.1. | Die vorliegenden Regeln sowie die zu ihrer Fortführung erlassenen anderen Regeln, Leitfäden, Anweisungen und Dokumente, die den Lufttransport regeln, können durch den Carrier ohne vorhergehende Benachrichtigung der Passagiere, Frachtversender und Frachtempfänger unter der Bedingung geändert werden, dass keine dieser Änderungen nach Reisebeginn Anwendung findet. Dabei tritt die Änderung der vorliegenden Regeln mit dem Zeitpunkt der offiziellen Bestätigung in Kraft. In die vorliegenden Regeln können Änderung im Zusammenhang mit den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation, internationaler Verträge und Abkommen über den Flugverkehr eingebracht werden.
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| 1.3.2. | Die Vertreter des Carriers, sowie Agenten, die in dessen Namen Leistungen erbringen und die Betreuung des Lufttransports von Passagieren, Gepäck und Fracht ausüben, haben nicht das Recht, die durch den Carrier festgelegten Bestimmungen der Lufttransportregeln zu ändern oder außer Kraft zu setzen.
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