| 8.1.1. | Bei Nichterfüllung des Transports durch Verschulden des Carriers, sowie bei erzwungenem oder freiwilligem Rücktritt des Passagiers vom Flug bzw. Frachtversender vom Transport der Fracht ist der Carrier verpflichtet, den Wert der noch nicht genutzten Transportdokumente zurück zu erstatten. Die Erstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den vorliegenden Regeln sowie den Tarifregeln des Carriers.
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| 8.1.2. | Die Preiserstattung für die nicht genutzten Transportdokumente und/oder Gebührenberechnungsscheine erfolgt im Laufe der Gültigkeitsdauer der Transportunterlagen und/oder Gebührenbezugsscheine, wenn durch die Tarifregeln des Carriers nichts Anderes vereinbart ist.
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| 8.1.3. | Die Preiserstattung für verloren gegangene Transportdokumente und (oder) Gebührenbezugsscheine, sowie als Ersatz ausgegebene Duplikate dieser Dokumente erfolgt nicht.
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| 8.1.4. | Der Carrier führt die Preiserstattung nur bei Vorlage der Transportunterlagen und/oder Gebührenbezugsscheine, die durch den Carrier oder dessen bevollmächtigten Agenten ausgestellt worden sind, durch.
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| 8.3.1. | Der Umfang der Rückerstattung laut nicht genutzten Transportdokumenten und (oder) Gebührenbezugsscheinen ist durch die Tarifregeln des Carriers festgelegt.
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| 8.3.2. | Bei erzwungenem Rücktritt des Passagiers, Frachtversenders bzw. Frachtempfängers vom Transport wird ihm der Betrag unter der Berücksichtigung der Wirkung folgender Regeln rückerstattet:
- wenn der Transport nicht ausgeführt worden ist, wird der gesamte Betrag, der für den Transport entrichtet worden ist, rückerstattet;
- wenn der Transport teilweise ausgeführt worden ist, wird der entsprechende Betrag für den nicht ausgeführten Teil des Transports rückerstattet.
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| 8.3.3. | Bei freiwilligem Rücktritt des Passagiers, Frachtversenders bzw. Frachtempfängers vom Transport, wird ihm der Betrag entsprechend den Tarifregeln des Carriers zurückerstattet.
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| 8.3.4. | Die Rückerstattung für nicht ausgeführte Transporte erfolgt am Erwerbsort des Flugscheins in Übereinstimmung mit den Tarifregeln des Carriers in der Währung und Zahlungsform, in denen die Transportdokumente ausgefertigt worden sind.
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