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Transport des GepäcksVorschriftenVor dem Flug empfehlen wir Ihnen, in die Information über die Vorschriften des Gepäcktransports Einsicht zu nehmen. Diese Vorschriften gelten alljährlich für alle regelmäßige S7-Fluge. Fragen und Antworten
Zwecks der Flugsicherheit, der korrekten Platzierung der Kommerzbeladung an Bord des Flugzeugs, müssen alle von den Fluggästen transportierenden Sachen – sowohl das Gepäck als auch das Handgepäck - abgewogen und bei der Registrierung angemeldet werden. Wir bitten Sie, die Forderungen er Fluggesellschaft zu akzeptieren, die ausschließlich auf die Sicherung der Flugsicherheit und Schaffung von maximal komfortablen Bedingungen während des Fluges gezielt sind.
Jeder Fluggast, mit Ausnahme von den Kinder unter 2 Jahre, die ohne Gewährung einzelner Plätze an Bord des Flugzeugs reisen, hat das Recht auf das kostenlose Gepäckverkehr innerhalb der festgelegten Norm, geltend für den Flug. Die Norm des kostenlosen Gepäcktransports wird verbindlich im Flugticket angegeben sowie dem Fluggast bei der Reservierung des Flugtickets mitgeteilt. Die Norm deskostenlosen Gepäcktransports wird für jeden einzelnen Flug separat festgelegt und ist in Ihrem Flugticket angegeben. In der Regel bedeutet es 30 kg in der Business-Klasse und 20kg in der Ökonom-Klasse. Im Fluggastraum der Ökonom-Klasse kann der Fluggast nur einen Platz für das Handgepäck mit dem Gewicht nicht über 7 kg und dimensioniert maximal 55 х 40 х 20 cm.Für die Fluggäste der Business-Klasse – zwei Plätze für das Handgepäck mit denselben Beschränkungen. Die Norm des kostenlosen Gepäcktransports erstreckt sich nicht: Der Transport der bezeichneten Sachen und Tiere wird nach deren tatsächlichem Gewicht bezahlt, unabhängig von der Anzahl anderer Sachen des Fluggastes, transportiert als Gepäck.
Die Sachen, die im Fluggästeraum des Flugzeugs transportiert werden, werden als Handgepäck bezeichnet. Bei der Registrierung des Flugtickets soll der Fluggast zum Abwiegen das ganze Gepäck gewähren, das zum Transport vorbestimmt ist, mit Ausnahme von den Gegenständen, die er währen des Einstiegs (Ausstiegs) in (aus) Flugzeug benötigen kann, sowie während des Flugs, wenn sie sich beim Fluggast befinden und nicht zum Gepäck eingefügt sind: - Damentasche oder Aktentasche;- Büroordner; - Regenschirm; - Spazierstock; - Blumenstrauß; - Überzug; - Druckschriften zum Lesen im Flug; - Kindernahrung für Kinder während des Flugs; - Handy; - Photokamera; - Videokamera; - Laptop - Kostüm im Mantelsack; - Kinderwiege beim Transport des Kindes; - Krücke, Tragbare oder Krankenfahrstuhl beim Transport des Fluggastes mit beschränkter Bewegungsfähigkeit. Zwecks der Flugsicherheit sowie zur bequemen Unterbringung von Fluggästen während des Fluges sind die Menge und die Ausmaßen der Sachen, die im Fluggästeraum transportiert werden können – begrenzt. In diesem Zusammenhang kann als Handgepäck transportiert werden, wie folgt: - für die Fluggäste der Business-Klasse – maximal 2 Plätze, mit dem Gewicht bis 7 kg, mit Ausmaßen nicht mehr als 55 х 40 х 20 cm (Länge/Breite/Höhe) je Platz; - Für die Fluggäste der Ökonom-Klasse – maximal 1Platz, mit dem Gewicht bis 7 kg, mit Ausmaßen nicht mehr als 55 х 40 х 20 cm (Länge/Breite/Höhe). Das Gewicht des Handgepäcks, transportiert im Fluggästeraum, gehört nicht zur Norm des kostenlosen Gepäckverkehrs. Für die Prüfung der Übereinstimmung der Sachen der Fluggäste mit den erlaubten Ausmaßen des Handgepäcks gibt es in den Flughäfen spezielle Rahmen-Begrenzer. In der Regel befinden sie sich in der Zone der Registrierung von S7-Flügen.
Transport von Haustieren (Hunden, Katzen) und Vogeln erfolgt mit den S7-Flügen nach der Vorabstimmung mit der Fluggesellschaft, darum müssen sie bei der Planung des Transports des Tieres unbedingt darüber den Agenten im Augenblick der Reservierung des Flugtickets oder unmittelbar beim Kauf des Flugtickets im Verkaufsbüro informieren, aber nicht später als 24 vor dem Ausflug. Mit den S7-Flügn ist nur der Transport von Haustieren erlaubt – Katzen, Hunden und Vogeln. Alle anderen Tiere werden zum Transport als Gepäck und Handgepäck nicht angenommen und können als Last transportiert werden. Zum Transport von Tieren/Vögeln soll der Fluggast einen Verpackungscontainer mithaben (aus dem festen Kunststoff oder Holz) oder einen Metallkäfig mit dem Luftzugang, deren Dimensionen es dem Tier ermöglichen sollen, in voller Größe zu stehen, sich umzudrehen. Der Container (Käfig) soll eine sichere Abschlusseinrichtung haben, der Boden des Containers (Käfigs) soll mit einem (wasserdichtem) Saugmaterial bedeckt werden. Die Vogelkäfige sollen mit einem lichtdichten Stoff abgedeckt werden. In einen Container (Käfig) dürfen nicht mehr als zwei erwachsene Tiere hingestellt werden, wenn das Gewicht jedes einzelnen Tieres 14kg nicht übersteigt und sie einander gut ertragen. Die Tiere mit einem größeren Gewicht sollen in separaten Containers (Käfigen) transportiert werden. In einen Container (Käfig) dürfen maximal drei Tiere und ein Jungtier max. 6 Monate alt platziert werden. Die Tiere und Vogel werden mit dem S7-Flug in der Gepäckabteilung des Flugzeugs transportiert. Im Fluggastraum dürfen nur diejenigen Tiere transportiert werden, deren Gewischt zusammen mit dem Container (Käfig) nicht mehr als 8 kg ist, und die Hauptabmessungen des Käfigs in der Summe der dreien Dimensionen 115 cm nicht übersteigen. Im Fluggästeraum dürfen bei einem Flug nicht mehr als zwei Tiere nichtantagonistischer Arten transportiert werden, in diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen im Voraus für die Reise mit Tieren zu sorgen und den Transport abzufertigen. Auf die Tiere/Vogel erstreckt sich die Norm der kostenlosen Gepäckbeförderung nicht. Der Transport von Tieren/Vogeln wird nach dem Tarif für das das Normativ überschreitende Gepäck ausgehend vom tatsächlichen Gewicht des Tieres/Vogels samt dem Container (Käfig) bezahlt, unabhängig von der Anzahl anderer Sachen des Fluggastes. Beim Transport eines Tieres im Fluggästeraum, wird dem Fluggast, der mit dem Tier reist, der Platz im am Ende des Fluggästeraums der Ökonom-Klasse gewährt. Zwecks der Sicherheit soll sich das Tier während des Fluges ständig im Container (Käfig) befinden, der Container (Käfig) soll fest geschlossen sein. Die Führerhunde, die die blinden Fluggäste begleiten, werden zum Transport im Gästeraum des Flugzeugs im Maulkorb und mit der Hundeleine aufgenommen, unter der Bedingung des Vorhandenseins des Zertifikates über die Sonderschulung eines solchen Hundes. Die Führerhunde werden kostenlos transportiert, über der Norm des festgelegten kostenlosen Gepäcktransports. Sie werden in den hinteren Sesselreihen des Fluggästeraums untergebracht und sollen an den Sessel ihrer Besitzer an deren Füssen festgebunden werden. Für die Erledigung aller Formalitäten im Flughafen des Ausflugs, verbunden mit dem Transport des Tieres per Luft, empfehlen wir den Fluggästen zum Flughafen vorzeitig zu kommen, nicht später als 2 Stunden vor dem Abflug. Vor der Registrierung soll der Fluggast, der mit dem Tier reist, die Veterinärkontrolle im Veterinärdienst des Flughafens des Ausflugs durchmachen. Für die Beförderung des Tieres im Binnenflug der Stadt Russlands oder in die GUS-Länder soll der Fluggast an den Veterinärdienst den Veterinärpass und –Zeugnis vorlegen. Nach der Prüfung der Unterlagen und des Zustandes des Tieres wird im Veterinärzeugnis ein Stempel gestellt und ein spezieller Anstiegsschein ausgestellt, der bei der Registrierung vorzulegen ist. Für den Transport eines Tieres mit dem internationalen Flug (mit Ausnahme von den GUS-Ländern) wird dem Fluggast zum Umtausch des Veterinärzeugnisses ein Veterinärzertifikat ausgegeben, der binnen 1-3 Tage gültig ist. Außerdem, zum Ausfahren des Tieres mit dem internationalen Flug, soll am Zoll Russlands die Bescheinigung vorgelegt werden, darüber, dass das Tier keinen Zuchtwert darstellt. Für die Beförderung des Tieres per Luft sollen Impfungen gegen Tollwut gemacht werden, nicht früher als vor einem Jahr und nicht später als ein Monat vor dem Transport. Vor dem Ausflug empfehlen wir den Fluggästen, alle erforderlichen Forderungen des Transitlandes, des Bestimmungslandes, des Stop-Overs zu präzisieren, betreffend die Ausfuhr von Tieren per Lufttransport. Die Zusatzinformation über die Forderungen und die Ordnung der Abfertigung von Unterlagen für den Transport von Tieren können Sie im Dienst der Veterinärkontrolle des Ausflugsflughafens. Dienst der Veterinärkontrolle im Flughafen „Domodedovo“, Stadt Moskau – Telefon: (495) 967-83-96. Dienst der Veterinärkontrolle im Flughafen «Tolmatschewo», Stadt Novosibirsk, Telefon: (383) 216-98-10, (383) 216-98-77. Aufnahme zur Beförderung von Tieren und Vogeln erfolgt unter der Bedingung, dass der Fluggast die volle Verantwortung für sie übernimmt. Der Fluggast ist verpflichtet, alle Forderungen des Beförderers zum Transport von Tieren und Vogeln einzuhalten, und ist verpflichtet, dem Beförderer alle Schaden und Zusatzkosten zu ersetzen im Falle der Zufügung von den Tieren (Vogeln) eines Schadens dem Flugzeug, der Gesundheit oder dem Vermögen der anderen Fluggästen sowie der Flugzeugbesatzung. EmpfehlungenVorbereitung von Tieren zum Transport Einsatz von tranquilisierenden Stoffen für die Haustiere wird nicht empfohlen. Es wird empfohlen, die Tiere mit leichter Nahrung zu füttern, ungefähr zwei Stunden vor dem Abflug. Unmittelbar vor dem Abflug muss das Tier etwas ausgelaufen werden. Die Hunde mit flachen Nasen, wie Boxers, Bulldoggen, Pekinese und Mopps sind besonders dem negativen Einfluss der entspannten Atmosphäre ausgesetzt , somit ist eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sich zu vergewissern, dass der vordere Teil des Containers völlig zur Lüftung geöffnet ist. Es ist sehr wichtig, dass die Tiere keine Probleme mit dem Atem haben. Die Hundchen und die junge Kätzchen weniger als 8 Wochen alt dürfen nicht transportiert werden wegen der möglichen Folge der Entwässerung während des Luftverkehrs. Für die Kätzchen minder als 12 Wochen alt wird empfohlen, das Veterinärzertifikat vorzulegen, mit den zulassenden für die Beförderung von Tier(en) Angaben, insbesondere betrifft dies die Tiere kleinerer Größe, die den Entwässerungseffekten besonders ausgesetzt sind. Die ernährenden Hundchen und junge Kätzchen dürfen zusammen transportiert werden. Deren Anzahl hängt von der Größe und der Kraft jedes einzelnen Tieres. Es ist der Transport vom schwachen Tier zu vermeiden, das von einem anderen Tier gedrückt werden kann, das in demselben Container transportiert wird. Durch die einzelnen Staaten sind die Forderungen festgelegt, dass die Katzen oder Hunde getrennt zu transportieren sind, ausgenommen die Fälle des Transports eines Jungtieres älter als 8 Wochen zusammen mit der Mutter. Die üblichen Sachen innerhalb des Containers können das Tier beruhigen und den Flug ohne überflüssige Unruhen ertragen helfen. Es wird empfohlen, den Rufnamen des Tieres irgendwie außerhalb des Containers aufzutragen. Ratschläge zur Ernährung (nur für die Notfälle Gewöhnlich brauchen die Tiere keine zusätzliche Ernährung innerhalb von 12 Stunden nach dem Abflug. Das Wasser soll unbedingt besorgt werden, wenn die Flugdauer 12 Stunden übersteigt. Es ist zu achten, dass das Wasser durch den Container nicht dringt. Wenn die Ernährung während der unvorhersehbaren Verzögerung benötigt wird, muss das Essen kein überflüssiges Sättigungsgefühl hervorrufen.
Diese Forderungen sind in Übereinstimmung mit с IATA Live Animals Regulations erstellt worden. Die Abbildungen, die in diesem Dokument verwendet wurden, sind nur beispielsweise angegeben. Die Container, entwickelt in Übereinstimmung mit den Prinzipien aus den Beschreibungen im Dokument, die aber anders aussehen, werden den Standards IATA entsprechen. Die Anforderungen sind beim Transport folgender Tiere anwendbar: Katzen (Haustiere) Hunde (Haustiere) Materialien: Glasfaser, Metall, robust (knickfester Kunststoff), Schweißmetallnetz, festes Holz oder Furnierholz. Grundsätze der Ausführung Die Containers, die völlig aus dem Schweißnetz oder aus dem Drahtnetz gefertigt sind, passen nicht zum Lufttransport. Die Containers aus dem festen Kunststoff eignen sich zum Transport der meisten Hunderassen. Wenn die Containers Räder haben, sollen sie abgenommen oder in den Festzustand gebracht werden. Einige Containers aus dem festen Kunststoff eignen sich nicht zum Transport von großen oder sehr aggressiven Hunden. Für solche Tiere werden speziell gefertigte Behälter aus dem festen Holzstoff, Metall, Furnierholz oder aus analogen Materialien zugelassen, mit zwei Abschlussvorrichtungen an jeder Türseite. Dimensionen Der Container muss so dimensioniert werden, damit jedes Tier, das in den Container hingesetzt wird, genügend Platz bekommt, in voller Größe steht, sich frei umwendet, steht, sitzt sowie in natürlicher Position liegt. Gerüst (des Rahmens) Für Containers aus Holz wird das Gerüst zugelassen, ausgeführt aus hölzernen Blöcken dimensioniert mindestens 2,5 cm x 7,5 cm, vereinigt miteinander durch die Bolzen oder Schrauben, am Gerüst werden die Seitenteile des Containers befestigt. Seiten Bei Containern aus Kunststoff sollen alle Bestandteile der Konstruktion vorhanden sein und korrekt montiert werden. Für die Außenseiten der Holzcontainers soll das Furnierholz mindestens 12mm (1.2 Zoll) oder äquivalenter Stoff verwendet werden. Die Seitenteile sollen fest und mit ausreichender Lüftung ausgerüstet werden, wie es in den vorliegenden Anforderungen bezeichnet ist. Die inneren Flächen des Containers müssen glatt sein, ohne irgendwelche Vorsprünge, die das Tier beißen oder kratzen kann, was die Ganzheit des Containers beschädigen könnte. Eine Seite des Containers soll völlig zur Lüftung vorbestimmt sein, dabei soll sie mit dem Gitter, Schweißnetz oder mit einem glatten Metallnetz abgedeckt sein, das zuverlässig an den Container angeschlossen ist, damit das Tier es nicht abziehen, entfernen oder abreißen kann. Vorrichtungen zum Tragen/Griffe Container soll mit Vorrichtungen zum Tragen ausgerüstet werden, angeordnet in der Mitte jeder von den langen Seiten des Containers in voller Länge. Boden Der Boden soll fest und wasserdicht sei. Oberer Teil (Dach) Der obere Teil soll fest sein, dabei wird das Vorhandensein von Lüftungsöffnungen auf der ganzen Oberfläche zugelassen, wenn sie die Ganzheit nicht verletzen und die Festigkeit des Deckels nicht mindern. Tür Eine der Seiten soll als Containertür dienen. Sie kann sowohl herausziehbar als auch an den Schlingen befestigt sein. Große Türen müssen zwei oder drei zusätzliche Verschlussvorrichtungen haben oder mittels anderer Verfahren sicher befestigt sein. Die Tür soll aus dem Kunststoff, Schweißmaterial oder aus dem Guss mit ausreichenden Dimensionen und genügender Dicke gefertigt sein, damit das Tier sie nicht biegen oder verformen könnte. Das Netz soll so dimensioniert werden, damit dadurch weder der Nase noch die Tatzen dringen könnten, zur Vermeidung der Beschädigung sowohl des Tieres als auch des Containers. Die Türe aus Kunststoffen sind zugelassen unter der Bedingung, dass die Verschlusse und die Befestigungselemente aus dem Metall hinreichender Dicke gefertigt sind. Für die robusten Kunststoffcontainer müssen die Türeinsteckbolzen durch die ganze Türlänge reichen und mindestens 1,6 cm vom oberen und unteren Teil der Containertür (des horizontalen Teils) hervorragen. Der Beförderer soll sich darin vergewissern, dass alle Teile und Befestigungselemente sich an entsprechenden Stellen befinden und arbeitsfähig sind. Lüftung Die Lüftung muss durch eine offene Seite gewährleistet werden (es kann die Tür sein) sowie durch die Lüftungsöffnungen dimensioniert mindestens 2,5cm, angeordnet im oberen Teil der der Tür gegenüberliegenden Seite und der zwei übrig gebliebenen Containerseiten mit dem Abstand 10 cm voneinander (von der Achse zur Achse). Bei spezieller Fertigung von Container für große Hunde soll die offene Containerseite mit dem kleinen Metallnetz oder mit dem Doppelschweißnetz abgedeckt werden, mit dem Abstand (Distanz zwischen dem Netz) 1 cm. Die Gesamtfläche der Lüftung soll mindestens 16% von der Gesamtfläche aller vier Seiten betragen. Es wird erlaubt, die zusätzlichen Öffnungen an dem Dach oder an den Containerseiten zu haben, oder die Öffnungen, bedeckt mit einem breiterem Netz zwecks der Verstärkung des Lüftungseffekts. Alle Öffnungen müssen so sein, dass durch sie weder der Nase, noch die Tatzen des Tieres dringen könnten, um die Verletzung sowohl des Tieres als auch des Containers zu vermeiden. Beim Transport von jungen Kätzchen oder Hundchen wird möglicherweise gefordert, die Öffnungen mit einem Netz zuzudecken. Es ist sehr wichtig, dass irgendwelche Vorsprünge fehlen, die das Tier beißen oder kratzen kann, was die Ganzheit des Containers beschädigen würde. Nahrung und Wasser im Container Wasserbehälter kann innerhalb des Containers sein, mit dem Zugang von der Außenseite zur Auffüllung. Der Der Nahrungsbehälter (wird benutzt bei Flugverzögerung) soll geschlossen sein und kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Containers sein.
Für eine Person wird erlaubt, kostenlos eine Berg-Schi-Ausrüstung zu transportieren (ein Paar Berg-Schi mit Schistocken oder ein Snowboard) und die zusätzliche Ausrüstung (Schuhe, Helme, Sonderkleidung) in einer Hülle mit dem Gewicht maximal 20 kg in Ergänzung zur Norm des kostenlosen Gepäcktransports. Bei Flügen von gemeinsam reisenden Fluggästen wird erlaubt nicht mehr als ein Paar Schi oder ein Snowboard in einer Hülle zu mitzufahren. Die Anzahl der Schi und Snowboards soll die Anzahl der Fluggäste in der Gruppe nicht übersteigen. In diesem Fall wird erlaubt, die Normen des kostenlosen Transports von Schi, Snowboards und Zusatzausrüstung zu addieren, berechnet 20 kg pro eine Person. Jeder Gepäckplatz mit Berg-Schi und Zusatzausrüstung soll den Anforderungen der Vorschriften zum Gepäcktransport für die Flüge der Fluggesellschaft entsprechen. Die Hülle mit dem Gewicht über 32 kg oder mehr als 203 cm lang nach der Summe dreier Dimensionen wird bezahlt wie Außerlademaßgepäck Für die Flüge, die tatsächlich von unseren Partnern nach Übereinkommen über den gemeinsamen Betrieb geleistet werden, gelten andere Vorschriften. Mehr Information erfahren Sie im Kommunikationszentrum der Fluggesellschaft unter Tag- und Nachttelefonnummer:
Wenn Ihr Gepäck die kostenlose Norm des Transports übersteigt oder unter deren Geltungsbereich nicht fällt (nach dem Gewicht oder nach Dimensionen), müssen Sie die Fluggesellschaft darüber im voraus informieren (bei der Flugreservierung oder beim Kauf des Flugtickets). Die Vorschriften und den Preis des Transports des Mehrgepäcks können Sie in den Kassen oder im Kommunikationszentrum der Fluggesellschaft unter folgender Telefonnummer erfahren 8-800-200-000-7 (Anruf für Russland ist kostenlos).
Die Fluggäste können im Handgepäck die Flüssigkeiten nur unter der Bedingung transportieren, dass der Flüssigkeitsbehälter, in dem sie transportiert werden, 100 ml nicht übersteigt und das summarische Flüssigkeitsvolumen in etlichen Verpackungen 1l nicht übersteigt. Diese Begrenzung erstreckt sich auf alle Flüssigkeitsarten, Gele, Lotionen, Parfüm, Kreme, Zahnpasten, flüssige Kosmetik usw. Diese Vorschriften gelten ausschließlich für Handgepäck. Die Fluggäste können nach wie vor die Flüssigkeiten im Gepäck transportieren. Diese Vorschriften sind eingeführt zwecks der Erhöhung der Flugsicherheit.
Zwecks der Flugsicherung wird während des Fluges verboten, bei sich die Schusswaffen, Gaswaffen und blanke Waffe aller Typen zu haben. Waffentransport erfolgt in isolierten Gepäckbereichen des Flugzeugs in speziellen abschließenden Metallkasten. Beim Transport von Schusswaffen mit Munition soll der Fluggast für die Verpackung sorgen (in spezieller Verpackung, Hülle, Futteral, Aktenkoffer, Überzug). Die Verpackung der Waffe soll den Sicherheitsforderungen und der Waffensicherheit entsprechen. Die Waffe soll entladen getrennt von der Munition platziert werden. Die Patronen sollen in Standardkasten verpackt werden. Zum Transport von Waffe mit Munition soll der Fluggast die Genehmigung für das Recht auf Aufbewahrung und Waffenbesitz vorzeigen, und beim internationalen Transport soll zusätzlich zu den aufgezählten Dokumenten im Zollpunkt des Ausgangsflughafens die Genehmigung der Behörden des Inneren RF für die Ausfuhr (Einfuhr) der Waffe mit Munition. Die Zusatzinformation über die erforderlichen Unterlagen für die Ausfuhr (Einfuhr) der Waffe, die Ordnung deren Abfertigung bekommen Sie im föderalen Zolldienst RF unter folgender Telefonnummer: (495) 449-77-71. Zur Ausfuhrabfertigung der Waffe soll sich der Fluggast vor der Flugregistrierung an den Mitarbeiter des Flugsicherheitsdienstes zwecks der Ausfüllung von entsprechenden Dokumenten wenden. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, zum Flughafen frühzeitig zu kommen, spätestens 2 Stunden vor dem Abflug. Die Ausgabe der Waffe an den Fluggast erfolgt nach der Beendigung des Fluges im Zielflughafen im Raum des Flugsicherheitsdienstes. Der Fluggast soll das Dokument vorweisen, das die Annahme der Waffe zum Transport bestätigt, die Unterlagen für den Waffenbesitz sowie den Ausweis. Bei Transferflügen wird die Waffenabfertigung bis zum Endpunkt nicht geleistet, darum sollen Sie bei Transferflügen im Anschlussflughafen die Waffe bekommen und sie für den nächsten Flug abfertigen. Bei S7-Flügen zählt die Waffe zur Norm des kostenlosen Gepäcktransports.
Ein sehr wichtiges Detail zur Sicherung Ihres Gepäcks während des Fluges – ist dessen Verpackung, die die Erhaltung des Inhalts bei der Zustellung zum Flugzeug und vom Flugzeug zum Flughafen gewährleisten soll. Alle Gegenstände aus Glas und zerbrechliche Sachen, Glasdosen und Flaschen im Gepäck sollen entsprechend verpackt werden. Es wird ausdrücklich nicht empfohlen, Geld, Schlüssel, Reiseschecks, Unterlagen, Arzneimittel und andere Wertsachen ins Gepäck abzugeben |
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